Mitglied kann jede natürliche (ab dem 18. Lebensjahr) und juristische Person werden, die bereit ist, den Zweck des Vereins zu unterstützen. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand zu richten.
Dies können sein:
- jedes Unternehmen innerhalb von Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg in besonderen Fällen außerhalb, das im Bereich Handel, Erfassung von ökologischen landwirtschaftlichen Rohstoffen und ökologischen Lebensmitteln oder im Bereich Marketing für ökologische Produkte tätig ist,
- Verbände des ökologischen Landbaus mit eingetragenem Vereinssitz in unter a) genannten Bundesländern,
- die Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen, die sich mit der Optimierung von Vermarktungsfragen des ökologischen Landbaus befassen,
- sowie die Mitglieder der Institutionen der Punkte a) bis c) sofern sie leitend mit Aufgaben der Öko-Vermarktung betraut sind.
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